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Was ist besser – Kapital oder Rente?

30.04.2025 Daniel Spühler, Leiter Finanz- und Pensionsplanung bei Zurich Schweiz

Es ist die vielleicht wichtigste finanzielle Entscheidung des Lebens: Soll das Pensionskassenguthaben als lebenslange Rente oder einmalig als Kapital ausgezahlt werden? Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile.

Für viele Erwerbstätige steckt in der beruflichen Vorsorge der grösste Teil ihres persönlichen Vermögens. Die Gelder aus der Pensionskasse können als monatliche Rente bis zum Lebensende, als einmalige Kapitalzahlung oder als Mischform ausgezahlt werden. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Ruhestand. Sie kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb ist eine umfassende Beratung empfehlenswert.

Kapitalbezug: So funktioniert er

Gemäss Gesetz muss die Pensionskasse auf Wunsch mindestens 25 Prozent des obligatorisch versicherten Teils des angesparten Kapitals als einmalige Kapitalleistung auszahlen. Je nach Reglement kann ein grösserer Anteil oder sogar die gesamte Summe direkt beansprucht werden. Die Anmeldefrist für den Kapitalbezug beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre. Es ist also wichtig, sich frühzeitig über Fristen zu informieren.

Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs

Wer das Pensionskassenguthaben als Kapital bezieht, kann das Geld gemäss den eigenen Vorstellungen investieren und seine Einkommenssituation planen. Die grosse Herausforderung ist es, so zu planen, dass das Geld sicher bis zum Lebensende reicht. Wer selbst kein Finanzspezialist ist, benötigt zwingend eine umfassende fachkundige Beratung, um sich vor Fehlentscheidungen bestmöglich zu schützen. Gemeinsam mit einem Spezialisten lässt sich ein individuelles finanzielles Gesamtkonzept erstellen, zum Beispiel mit einem Auszahlungsplan oder einer privaten Altersrente. Diese kann steuerlich sehr attraktiv sein. Sie ermöglicht wie die Pensionskassenrente ein lebenslang garantiertes Einkommen, auf Wunsch können sich auch beide Partner gemeinsam absichern – und die Gelder können vererbt werden. 

Pensionskassenrente: So funktioniert sie

Bei der Pensionskassenrente wird das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Obligatorische Anteile (gemäss dem gesetzlichen Minimum nach BVG) und überobligatorische Anteile werden in der Regel mit unterschiedlichen Umwandlungssätzen berechnet. Daraus setzt sich die Gesamtrente zusammen.

Vor- und Nachteile der Pensionskassenrente

Grösster Vorteil der Pensionskassenrente ist wie bei der privaten Altersrente die Sicherheit und Planbarkeit. Die Pensionierten erhalten ein lebenslang garantiertes, regelmässiges Einkommen. Im Gegensatz zur privaten Altersrente können die Gelder jedoch nicht vererbt werden und verbleiben bei der Pensionskasse. Witwe oder Witwer erhalten im Todesfall meist nur einen prozentualen Anteil der Rente, mindestens 60 Prozent. Kinder in Ausbildung erhalten eine Kinderrente. Ausserdem wird die monatliche Rente zu 100 Prozent als Einkommen besteuert, und ihre Kaufkraft nimmt über die Jahre ab, denn die meisten Pensionskassen kennen keinen Inflationsausgleich. Auch wer eine Pensionskassenrente beziehen möchte, sollte sich vor dem Entscheid von einem Pensionsplanungsexperten beraten lassen. So lässt sich u. a. klären, ob das selbstgenutzte Wohneigentum nach der Pensionierung noch tragbar ist, wie Ehegatten bei einem plötzlichen Todesfall abgesichert werden können und wie sich Steuern optimieren lassen.

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