Die Eigentumsgarantie gehört zum Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Nur wo Eigentum respektiert wird, kann eine Gesellschaft in Freiheit leben. Nur wo Eigentum respektiert wird, investieren Firmen und entstehen Arbeitsplätze. Umso besorgniserregender sind die zunehmenden politischen Forderungen, das Privateigentum einzuschränken.
Weil die Bedeutung des Eigentums in unserer Rechtsordnung immer unumstritten und klar war, wurde die Eigentumsgarantie in der Schweiz als Grundrecht erst 1969 in die Bundesverfassung aufgenommen – zeitgleich mit der Bundeskompetenz im Bereich der Raumplanung. Diese Entwicklung ist symptomatisch: Was auf den ersten Blick positiv wirkt (explizite Verankerung der Eigentumsgarantie in der Verfassung), dient bei genauerem Hinsehen nur dazu, die Modalitäten der Einschränkung dieser Grundrechte zu definieren.
Gerade im Bereich des Raumplanungsrechts nehmen die Auflagen und Einschränkungen zunehmend bizarre Züge an. So zielt das Raumplanungsgesetz (RPG) auf eine Verdichtung in den Siedlungszonen, um die Landschaft zu schützen. Genau dies verunmöglichen aber das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und das Inventar für schützenwerte Ortsbilder (ISOS), die nicht nur einzelne Gebäude, sondern bisweilen ganze Strassenzüge oder gar Quartiere unter Schutz stellen.
Während das Leben als Hausbesitzer voller Auflagen und Kosten ist, haben es Hausbesetzer deutlich einfacher.
In der Stadt Zürich sind bereits drei Viertel der Siedlungsfläche im Inventar der schützenswerten Ortsbilder erfasst. Hauseigentümer erfahren oft erst dann, wenn sie um eine Baubewilligung ersuchen, dass punkto Verfügungsgewalt und Gestaltungsfreiheit bei ihrer eigenen Liegenschaft enge Grenzen gelten und dieselbe in einer bestimmten Weise unter Schutz steht. Von diesem Entscheid haben die Hauseigentümer nie erfahren und entsprechend auch keine Beschwerde erheben können. Die Eigentumseinschränkung erfolgt still und schleichend – die Auswirkungen aber sind enorm. Dass just mit solchen Massnahmen die von Landschaftsschützern angestrebte Verdichtung verhindert wird, zeigt die Widersprüche dieser Überregulierung.
Während das Leben als Hausbesitzer voller Auflagen und Kosten ist, haben es Hausbesetzer deutlich einfacher. In der Stadt Zürich informieren die Behörden in einem «Merkblatt Hausbesetzungen» offiziell darüber, dass eine polizeiliche Räumung nur dann vorgenommen werden darf, wenn Abbruch- oder Bauarbeiten unmittelbar bevorstehen, eine anschliessende Neunutzung belegt werden kann oder die Besetzung unmittelbar die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bauteilen gefährdet. Der schlichte Hinweis auf das Eigentum an einer Liegenschaft hingegen reicht nicht, um ein Haus polizeilich räumen zu lassen.
Fazit: Hausbesetzer zu sein ist mittlerweile weniger beschwerlich, als Hausbesitzer zu sein. Umso wichtiger, dass der HEV für den Schutz der Eigentümer kämpft!